01Ratgeber

Wärmepumpe: Brauchen Sie einen zweiten Stromzähler?

Die kurze Antwort

Nein, ein zweiter Stromzähler ist für die Wärmepumpe keine Pflicht – die eigentliche Frage ist, welches Modell nach § 14a EnWG sich für Sie rechnet. Modul 1 bringt eine pauschale Netzentgelt-Ersparnis von 110–190 € pro Jahr ganz ohne Extra-Zähler, Modul 2 gibt 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis der Netzentgelte, braucht aber ein separates Zählerfeld (ab ca. 300 €). Elektro Porsch (Meisterbetrieb in Bremen-Findorff, seit 1985) prüft vor Ort, was Ihr Zählerschrank davon aufnehmen kann.

02Keine Pflicht

Die kurze Antwort: Pflicht ist der zweite Zähler nicht

Viele Wärmepumpen-Interessenten hören vom „zweiten Zähler" und befürchten teure Umbauten. Die gute Nachricht: Ihre Wärmepumpe kann über den normalen Haushaltszähler laufen. Ein eigener Zähler ist eine Option – keine Bedingung.

Übrigens: Ob Sie Sicherungskasten, Stromkasten, Zählerkasten oder Zählerschrank sagen – gemeint ist immer derselbe Kasten. Wir bleiben hier beim Zählerschrank.

Hintergrund ist § 14a EnWG – der Paragraf im Energiewirtschaftsgesetz, der steuerbare Geräte wie Wärmepumpen regelt. Wärmepumpen über 4,2 kW gelten danach als steuerbar: Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Netzengpässen vorübergehend reduzieren. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelte. Wie viel weniger, hängt vom gewählten Modul ab – und genau hier entscheidet sich, ob ein zweiter Zähler für Sie sinnvoll ist.

03Die drei Module

Drei Modelle – und was sie für Ihren Zählerschrank bedeuten

Die Netzentgelt-Reduzierung nach § 14a EnWG gibt es in drei Varianten, den sogenannten Modulen. Sie unterscheiden sich in der Ersparnis – und in dem, was Ihr Zählerschrank dafür können muss.

Modul 1 – Pauschale

Ersparnis110–190 € pro Jahr, pauschal

Was der Zählerschrank brauchtNichts Zusätzliches – kein Extra-Zähler nötig

Modul 2 – Rabatt auf den Arbeitspreis

Ersparnis60 % Rabatt auf den Arbeitspreis der Netzentgelte (nur Wärmepumpen-Strom)

Was der Zählerschrank brauchtSeparates Zählerfeld für einen eigenen Zähler

Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte

ErsparnisGünstigere Netzentgelte zu netzfreundlichen Zeiten

Was der Zählerschrank brauchtEin intelligentes Messsystem (Smart Meter) und Platz dafür

Modul 1 ist der einfachste Weg: Sie bekommen die Pauschale, ohne dass am Zählerschrank etwas passieren muss. Modul 2 lohnt sich, wenn Ihre Wärmepumpe viel Strom verbraucht – denn der 60-%-Rabatt gilt nur für den separat gemessenen Wärmepumpen-Strom. Modul 3 richtet sich an alle, die ihren Verbrauch zeitlich steuern können und ein Smart Meter haben oder bekommen. Welches Modul für Sie passt, ist eine Rechenaufgabe – keine Glaubensfrage. Wir rechnen sie mit Ihnen durch.

04Ihr Bestand

Was Ihr alter Schrank davon aufnehmen kann

Hier wird es praktisch. Ob Modul 2 oder Modul 3 für Sie überhaupt infrage kommt, hängt am Zustand Ihres Zählerschranks:

  • Alte Zählertafel („schwarze Tafel"): Das alte Brett mit Keramik-Schraubsicherungen bietet weder Platz für ein zweites Zählerfeld noch für ein Smart Meter. Hier führt der Weg über eine komplette Erneuerung – die beim Zählertausch ohnehin Pflicht wird.
  • Älterer Schrank mit Automaten: Oft fehlt ein freies Zählerfeld oder der Platz für moderne Messtechnik. Ob eine Erweiterung reicht oder ein neuer Schrank nötig ist, zeigt ein kurzer Vor-Ort-Check.
  • Moderner Zählerschrank: Nach aktueller Norm gebaute Schränke haben in der Regel Reserveplätze – ein zweiter Zähler oder ein Smart Meter lässt sich meist ohne großen Umbau ergänzen.

Maßgeblich sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) – die Vorschriften Ihres Netzbetreibers, in Bremen also wesernetz – sowie die VDE-AR-N 4100, die Norm für moderne Zählerplätze. Wie eine Erneuerung abläuft, lesen Sie auf unserer Seite Zählerschrank & Sicherungskasten erneuern.

05Was es kostet

Was kostet das?

Ehrliche Richtwerte statt „kommt drauf an" – je nachdem, was Ihr Bestand hergibt:

Separater Zähler / zweites Zählerfeld (wenn der Schrank Platz hat)

Richtwertab ca. 300 €

Umbau des Zählerplatzes für ein Smart Meter

Richtwert500–2.000 €

Reiner Kastentausch (Zuleitung und Platz passen schon)

Richtwertab 900–1.400 €

Kompletter Zählerschrank-Austausch im Altbau-Einfamilienhaus

Richtwert1.700–2.900 €

Zuschlag, falls eine neue Zuleitung nötig wird

Richtwert+400–1.000 €

Sobald der alte Schrank das zweite Zählerfeld nicht aufnehmen kann, wird aus dem Zähler-Thema also schnell ein vierstelliges Projekt. Die Arbeiten selbst sind meist an einem Arbeitstag erledigt, der Strom ist dabei in der Regel 4–8 Stunden abgeschaltet. Eine ausführliche Aufschlüsselung finden Sie im Ratgeber Was kostet ein neuer Sicherungskasten?

06Ehrlich rechnen

Lohnt sich der Aufwand? So rechnen Sie ehrlich

Eine einfache Faustregel: Modul 1 bekommen Sie ohne Investition – die 110–190 € pro Jahr sind sicher. Für Modul 2 stellen Sie die Umbaukosten der jährlichen Mehr-Ersparnis gegenüber. Passt das zweite Zählerfeld in den vorhandenen Schrank (ab ca. 300 €), kann sich das schon nach wenigen Jahren rechnen. Muss dafür erst der ganze Schrank erneuert werden, dauert es deutlich länger – es sei denn, die Erneuerung steht ohnehin an.

Wichtig außerdem: Ein separater Zähler ist die Voraussetzung für spezielle Wärmepumpen-Stromtarife, bei denen der Heizstrom günstiger abgerechnet wird als der Haushaltsstrom. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, hängt vom Verbrauch und vom Tarif ab – wir sagen Ihnen offen, wenn es sich nicht rechnet. Mehr zum Smart Meter, das für Modul 3 nötig ist, steht im Ratgeber Smart Meter kommt – muss der Schrank neu?

07So läuft es ab

So läuft es mit uns ab

  1. Kurzer Check: Sie senden uns über den Zählerschrank-Check ein Foto Ihres Schranks – oder rufen an: 0421 / 2228666.
  2. Vor-Ort-Termin: Wir prüfen Zählerplatz, Platzreserven und Zuleitung und sagen Ihnen, welches Modul zu Ihrem Haus passt.
  3. Angebot: Sie bekommen einen verbindlichen Preis – fair kalkuliert und erklärt.
  4. Umsetzung: Wir bauen um, melden die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an und stimmen alles mit wesernetz ab – inklusive Messprotokoll nach DIN VDE.

08Häufige Fragen

Gut zu wissen

Häufige Fragen

01 Brauche ich für meine Wärmepumpe zwingend einen zweiten Stromzähler?
Nein. Mit Modul 1 nach § 14a EnWG erhalten Sie eine pauschale Netzentgelt-Reduzierung von 110–190 € pro Jahr – ganz ohne zweiten Zähler. Ein separater Zähler (Modul 2) lohnt sich erst, wenn der zusätzliche Rabatt die Umbaukosten übersteigt. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch.
02 Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe?
§ 14a EnWG stuft Wärmepumpen über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen ein. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Netzengpässen vorübergehend reduzieren. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelte: pauschal 110–190 € pro Jahr (Modul 1) oder 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis (Modul 2).
03 Was ist Modul 2 – und wann lohnt es sich?
Modul 2 gibt Ihnen 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis der Netzentgelte, aber nur für den Strom der Wärmepumpe. Dafür braucht sie einen eigenen Zähler, also ein separates Zählerfeld im Schrank. Je mehr Strom die Wärmepumpe verbraucht, desto eher übersteigt die Ersparnis die Kosten ab ca. 300 €.
04 Passt ein zweiter Zähler in meinen alten Sicherungskasten?
Häufig nicht. Eine alte Zählertafel („schwarze Tafel") bietet keinen Platz für ein zweites Zählerfeld, und auch ältere Schränke sind oft zu eng. Dann wird daraus eine Schrank-Erweiterung – im Altbau-Einfamilienhaus meist 1.700–2.900 €. Elektro Porsch (Meisterbetrieb in Bremen-Findorff, seit 1985) prüft das vor Ort.
05 Muss ich die Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Wärmepumpen sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig – in Bremen ist das wesernetz. Anlagen über 4,2 kW gelten zusätzlich als steuerbar nach § 14a EnWG. Wir übernehmen die komplette Anmeldung samt Unterlagen und Abstimmung, damit Ihr Anschluss regelkonform fertiggemeldet werden kann.
06 Brauche ich für die Wärmepumpe ein Smart Meter?
Für Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten: ja. Unabhängig davon gehören Wärmepumpen über 4,2 kW zu den Pflichtfällen beim Smart-Meter-Rollout bis 2032. Den Einbau übernimmt der Messstellenbetreiber. Wir sorgen dafür, dass Ihr Zählerplatz die neue Technik aufnehmen kann – ein Umbau kostet 500–2.000 €.

Quellen und Weiterlesen: § 14a EnWG im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Bundesnetzagentur – steuerbare Verbrauchseinrichtungen · Verbraucherzentrale – Energie-Wissen · wesernetz – Stromzählerwechsel

09Projekt besprechen?

Wärmepumpe geplant? Wir prüfen Ihren Zählerschrank.

Senden Sie uns ein Foto Ihres Sicherungskastens – wir sagen Ihnen kurz und ehrlich, welches Modul sich rechnet und was Ihr Schrank dafür braucht.

0421 / 2228666

Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–13 Uhr

0421 / 2228666 Zähler-Check