01 — Ratgeber
Wärmepumpe: Brauchen Sie einen zweiten Stromzähler?
Nein, ein zweiter Stromzähler ist für die Wärmepumpe keine Pflicht – die eigentliche Frage ist, welches Modell nach § 14a EnWG sich für Sie rechnet. Modul 1 bringt eine pauschale Netzentgelt-Ersparnis von 110–190 € pro Jahr ganz ohne Extra-Zähler, Modul 2 gibt 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis der Netzentgelte, braucht aber ein separates Zählerfeld (ab ca. 300 €). Elektro Porsch (Meisterbetrieb in Bremen-Findorff, seit 1985) prüft vor Ort, was Ihr Zählerschrank davon aufnehmen kann.
02 — Keine Pflicht
Die kurze Antwort: Pflicht ist der zweite Zähler nicht
Viele Wärmepumpen-Interessenten hören vom „zweiten Zähler" und befürchten teure Umbauten. Die gute Nachricht: Ihre Wärmepumpe kann über den normalen Haushaltszähler laufen. Ein eigener Zähler ist eine Option – keine Bedingung.
Übrigens: Ob Sie Sicherungskasten, Stromkasten, Zählerkasten oder Zählerschrank sagen – gemeint ist immer derselbe Kasten. Wir bleiben hier beim Zählerschrank.
Hintergrund ist § 14a EnWG – der Paragraf im Energiewirtschaftsgesetz, der steuerbare Geräte wie Wärmepumpen regelt. Wärmepumpen über 4,2 kW gelten danach als steuerbar: Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Netzengpässen vorübergehend reduzieren. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelte. Wie viel weniger, hängt vom gewählten Modul ab – und genau hier entscheidet sich, ob ein zweiter Zähler für Sie sinnvoll ist.
03 — Die drei Module
Drei Modelle – und was sie für Ihren Zählerschrank bedeuten
Die Netzentgelt-Reduzierung nach § 14a EnWG gibt es in drei Varianten, den sogenannten Modulen. Sie unterscheiden sich in der Ersparnis – und in dem, was Ihr Zählerschrank dafür können muss.
Modul 1 – Pauschale
Ersparnis110–190 € pro Jahr, pauschal
Was der Zählerschrank brauchtNichts Zusätzliches – kein Extra-Zähler nötig
Modul 2 – Rabatt auf den Arbeitspreis
Ersparnis60 % Rabatt auf den Arbeitspreis der Netzentgelte (nur Wärmepumpen-Strom)
Was der Zählerschrank brauchtSeparates Zählerfeld für einen eigenen Zähler
Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte
ErsparnisGünstigere Netzentgelte zu netzfreundlichen Zeiten
Was der Zählerschrank brauchtEin intelligentes Messsystem (Smart Meter) und Platz dafür
Modul 1 ist der einfachste Weg: Sie bekommen die Pauschale, ohne dass am Zählerschrank etwas passieren muss. Modul 2 lohnt sich, wenn Ihre Wärmepumpe viel Strom verbraucht – denn der 60-%-Rabatt gilt nur für den separat gemessenen Wärmepumpen-Strom. Modul 3 richtet sich an alle, die ihren Verbrauch zeitlich steuern können und ein Smart Meter haben oder bekommen. Welches Modul für Sie passt, ist eine Rechenaufgabe – keine Glaubensfrage. Wir rechnen sie mit Ihnen durch.
04 — Ihr Bestand
Was Ihr alter Schrank davon aufnehmen kann
Hier wird es praktisch. Ob Modul 2 oder Modul 3 für Sie überhaupt infrage kommt, hängt am Zustand Ihres Zählerschranks:
- Alte Zählertafel („schwarze Tafel"): Das alte Brett mit Keramik-Schraubsicherungen bietet weder Platz für ein zweites Zählerfeld noch für ein Smart Meter. Hier führt der Weg über eine komplette Erneuerung – die beim Zählertausch ohnehin Pflicht wird.
- Älterer Schrank mit Automaten: Oft fehlt ein freies Zählerfeld oder der Platz für moderne Messtechnik. Ob eine Erweiterung reicht oder ein neuer Schrank nötig ist, zeigt ein kurzer Vor-Ort-Check.
- Moderner Zählerschrank: Nach aktueller Norm gebaute Schränke haben in der Regel Reserveplätze – ein zweiter Zähler oder ein Smart Meter lässt sich meist ohne großen Umbau ergänzen.
Maßgeblich sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) – die Vorschriften Ihres Netzbetreibers, in Bremen also wesernetz – sowie die VDE-AR-N 4100, die Norm für moderne Zählerplätze. Wie eine Erneuerung abläuft, lesen Sie auf unserer Seite Zählerschrank & Sicherungskasten erneuern.
05 — Was es kostet
Was kostet das?
Ehrliche Richtwerte statt „kommt drauf an" – je nachdem, was Ihr Bestand hergibt:
Separater Zähler / zweites Zählerfeld (wenn der Schrank Platz hat)
Richtwertab ca. 300 €
Umbau des Zählerplatzes für ein Smart Meter
Richtwert500–2.000 €
Reiner Kastentausch (Zuleitung und Platz passen schon)
Richtwertab 900–1.400 €
Kompletter Zählerschrank-Austausch im Altbau-Einfamilienhaus
Richtwert1.700–2.900 €
Zuschlag, falls eine neue Zuleitung nötig wird
Richtwert+400–1.000 €
Sobald der alte Schrank das zweite Zählerfeld nicht aufnehmen kann, wird aus dem Zähler-Thema also schnell ein vierstelliges Projekt. Die Arbeiten selbst sind meist an einem Arbeitstag erledigt, der Strom ist dabei in der Regel 4–8 Stunden abgeschaltet. Eine ausführliche Aufschlüsselung finden Sie im Ratgeber Was kostet ein neuer Sicherungskasten?
06 — Ehrlich rechnen
Lohnt sich der Aufwand? So rechnen Sie ehrlich
Eine einfache Faustregel: Modul 1 bekommen Sie ohne Investition – die 110–190 € pro Jahr sind sicher. Für Modul 2 stellen Sie die Umbaukosten der jährlichen Mehr-Ersparnis gegenüber. Passt das zweite Zählerfeld in den vorhandenen Schrank (ab ca. 300 €), kann sich das schon nach wenigen Jahren rechnen. Muss dafür erst der ganze Schrank erneuert werden, dauert es deutlich länger – es sei denn, die Erneuerung steht ohnehin an.
Wichtig außerdem: Ein separater Zähler ist die Voraussetzung für spezielle Wärmepumpen-Stromtarife, bei denen der Heizstrom günstiger abgerechnet wird als der Haushaltsstrom. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, hängt vom Verbrauch und vom Tarif ab – wir sagen Ihnen offen, wenn es sich nicht rechnet. Mehr zum Smart Meter, das für Modul 3 nötig ist, steht im Ratgeber Smart Meter kommt – muss der Schrank neu?
07 — So läuft es ab
So läuft es mit uns ab
- Kurzer Check: Sie senden uns über den Zählerschrank-Check ein Foto Ihres Schranks – oder rufen an: 0421 / 2228666.
- Vor-Ort-Termin: Wir prüfen Zählerplatz, Platzreserven und Zuleitung und sagen Ihnen, welches Modul zu Ihrem Haus passt.
- Angebot: Sie bekommen einen verbindlichen Preis – fair kalkuliert und erklärt.
- Umsetzung: Wir bauen um, melden die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an und stimmen alles mit wesernetz ab – inklusive Messprotokoll nach DIN VDE.
08 — Häufige Fragen
Häufige Fragen
01 Brauche ich für meine Wärmepumpe zwingend einen zweiten Stromzähler?
02 Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe?
03 Was ist Modul 2 – und wann lohnt es sich?
04 Passt ein zweiter Zähler in meinen alten Sicherungskasten?
05 Muss ich die Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden?
06 Brauche ich für die Wärmepumpe ein Smart Meter?
Quellen und Weiterlesen: § 14a EnWG im Wortlaut (gesetze-im-internet.de) · Bundesnetzagentur – steuerbare Verbrauchseinrichtungen · Verbraucherzentrale – Energie-Wissen · wesernetz – Stromzählerwechsel
09 — Projekt besprechen?
Wärmepumpe geplant? Wir prüfen Ihren Zählerschrank.
Senden Sie uns ein Foto Ihres Sicherungskastens – wir sagen Ihnen kurz und ehrlich, welches Modul sich rechnet und was Ihr Schrank dafür braucht.
Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–13 Uhr