01Ratgeber

Smart Meter kommt – muss der Schrank neu?

Die kurze Antwort

Nein, nicht automatisch. Den Smart Meter selbst tauscht der Messstellenbetreiber – Sie zahlen dafür je nach Fall 25–50 € pro Jahr. Bei rund einem Viertel der Haushalte passt der alte Zählerschrank aber nicht: Diesen Umbau zahlt der Eigentümer selbst, meist 500–2.000 €. Elektro Porsch (Meisterbetrieb in Bremen-Findorff seit 1985) prüft Ihren Schrank vorab – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

02Worum es geht

Smart Meter, intelligenter Zähler, digitaler Stromzähler – worum geht es?

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der Verbrauchswerte automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt. Der Fachbegriff lautet „intelligentes Messsystem". Geregelt ist der Einbau im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – dem Gesetz, das den bundesweiten Zählertausch vorschreibt.

Wichtig für diese Frage: Der Zähler ist das eine, das Gehäuse drumherum das andere. Sicherungskasten, Stromkasten, Zählerkasten, Zählerschrank – gemeint ist immer dasselbe. Der neue Zähler kommt vom Messstellenbetreiber. Ob der vorhandene Schrank die neue Technik aufnehmen kann, ist die eigentliche Frage – und gerade im Altbau oft der Knackpunkt.

03Wer ist dran?

Wer bekommt auf jeden Fall ein Smart Meter?

Drei Gruppen sind gesetzliche Pflichtfälle:

  • Verbrauch über 6.000 kWh pro Jahr – das erreichen z. B. größere Haushalte oder Häuser mit elektrischer Warmwasserbereitung.
  • PV-Anlage über 7 kW Leistung – wer mehr einspeist, braucht das intelligente Messsystem.
  • Steuerbare Verbraucher über 4,2 kW – also Wallbox oder Wärmepumpe. Grundlage ist § 14a EnWG, die Regelung im Energiewirtschaftsgesetz für steuerbare Geräte.

Alle anderen Haushalte erhalten nach und nach mindestens einen modernen digitalen Zähler. Auch dafür muss der Zählerplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.

04Der Zeitplan

Der Zeitplan: So schnell geht der Rollout

Der Gesetzgeber hat dem Rollout feste Etappen vorgegeben:

  • 2025: 20 % der Pflichtfälle sind ausgestattet
  • 2028: 50 %
  • 2030: 95 %
  • bis 2032: alle Haushalte haben einen neuen Zähler

In Bremen organisiert das in der Regel wesernetz als Messstellenbetreiber. Sie müssen nichts beantragen – der Wechsel wird Ihnen schriftlich angekündigt.

05Was es kostet

Was kostet Sie das Smart Meter pro Jahr?

Für den laufenden Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Obergrenzen. Je nach Fall sind das 25, 30, 40 oder 50 € pro Jahr – mehr darf der Messstellenbetreiber nicht verlangen.

Smart Meter inkl. Ein- und Ausbau

Wer zahlt?Messstellenbetreiber

Kostenim jährlichen Entgelt enthalten, keine Extra-Rechnung

Laufender Messstellenbetrieb

Wer zahlt?Sie, über die Stromabrechnung

Kostenje nach Fall 25 / 30 / 40 / 50 € pro Jahr (gesetzliche Obergrenze)

Umbau des Zählerschranks, falls nötig

Wer zahlt?Eigentümer

KostenRichtwert 500–2.000 €

Am oberen Ende der Jahresentgelte liegen in der Regel Haushalte mit steuerbaren Verbrauchern wie Wallbox oder Wärmepumpe. Den verbindlichen Preis für einen Schrank-Umbau nennen wir nach einem kurzen Vor-Ort-Check.

06Wer zahlt den Umbau

Der Haken: Den Schrank-Umbau zahlen Sie selbst

Das Smart Meter braucht einen Zählerplatz, der den aktuellen technischen Anforderungen entspricht – maßgeblich ist die VDE-AR-N 4100, die Norm für moderne Zählerplätze. Bei rund einem Viertel der Haushalte passt der Bestand nicht. Typische Gründe: die alte „schwarze Tafel" mit Keramik-Schraubsicherungen, fehlende Schutzisolierung oder schlicht zu wenig Platz für die neue Messtechnik.

Was ein neuer Sicherungskasten im Detail kostet und was den Preis treibt, lesen Sie im Ratgeber Was kostet ein neuer Sicherungskasten?. Wie wir die Erneuerung umsetzen, steht auf der Seite Zählerschrank & Sicherungskasten erneuern.

07Besser vorbereiten

Verweigern geht nicht – aber vorbereiten lohnt sich

Das Messstellenbetriebsgesetz sieht eine Duldungspflicht vor: Als Eigentümer müssen Sie den Zählertausch zulassen. Ein Widerspruch ist nicht vorgesehen – „aussitzen" verschiebt das Thema nur, bis der Termin feststeht und es eng wird.

Genau deshalb lohnt es sich, den Zählerplatz vorab prüfen zu lassen. Dann entscheiden Sie in Ruhe, vergleichen Angebote und legen den Termin selbst fest – statt unter Zeitdruck zu handeln, wenn der Monteur vor einem ungeeigneten Schrank steht.

08So läuft es ab

So läuft es in Bremen mit wesernetz ab

  1. Ankündigung

    wesernetz kündigt den Zählerwechsel etwa 3 Monate vorher schriftlich an. Den konkreten Termin erhalten Sie rund 2 Wochen vorher.

  2. Zählerplatz prüfen

    Spätestens jetzt sollte ein Elektrofachbetrieb beurteilen, ob Ihr Schrank die neue Technik aufnehmen kann. Wir prüfen das vor Ort – oder vorab anhand eines Fotos.

  3. Falls Umbau nötig

    Wir planen und erneuern den Zählerschrank TAB-konform – nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), den Vorschriften von wesernetz – und übernehmen die komplette Abwicklung mit dem Netzbetreiber. Meist ist alles an 1 Arbeitstag erledigt, davon 4–8 Stunden ohne Strom.

  4. Zählertausch

    Den neuen Zähler setzt der Messstellenbetreiber. Ihr Schrank ist dann bereit – auch für Wallbox, Wärmepumpe oder PV.

Sie haben bereits Post bekommen? Dann lesen Sie unseren Ratgeber Brief von wesernetz: Stromzähler wird getauscht – was nun? Oder melden Sie sich direkt über die Kontaktseite – telefonisch erreichen Sie uns unter 0421 / 2228666.

09Häufige Fragen

Gut zu wissen

Häufige Fragen

01 Muss ich für das Smart Meter einen neuen Zählerschrank kaufen?
Nur, wenn Ihr Zählerplatz die neue Messtechnik nicht aufnehmen kann – das betrifft rund ein Viertel der Haushalte. Typische Gründe: alte Zählertafel, Platzmangel, fehlende Schutzisolierung. Der Umbau kostet meist 500–2.000 € und geht zu Lasten des Eigentümers. Den verbindlichen Preis nennen wir nach einem kurzen Vor-Ort-Check.
02 Kann ich das Smart Meter verweigern?
Nein. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht eine Duldungspflicht vor: Als Eigentümer müssen Sie den Zählertausch zulassen, ein Widerspruch ist nicht vorgesehen. Bis 2032 sollen alle Haushalte umgestellt sein. Besser als abwarten: den Zählerplatz vorab prüfen lassen – dann kommt der Tausch ohne Überraschungen.
03 Was kostet mich das Smart Meter pro Jahr?
Für den Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Obergrenzen: je nach Fall 25, 30, 40 oder 50 € pro Jahr. Am oberen Ende liegen in der Regel Haushalte mit steuerbaren Verbrauchern wie Wallbox oder Wärmepumpe. Den Einbau des Zählers selbst bezahlen Sie nicht extra – er ist im Entgelt enthalten.
04 Woher weiß ich, ob ich ein Pflichtfall bin?
Drei Gruppen bekommen verpflichtend ein intelligentes Messsystem: Haushalte mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch, Betreiber von PV-Anlagen über 7 kW und Haushalte mit steuerbaren Verbrauchern über 4,2 kW – etwa Wallbox oder Wärmepumpe. Alle anderen erhalten nach und nach mindestens einen modernen digitalen Zähler.
05 Wann bin ich in Bremen mit dem Smart Meter dran?
Der Rollout läuft gestaffelt: 2025 sollen 20 % der Pflichtfälle ausgestattet sein, 2028 dann 50 %, 2030 schon 95 % – und bis 2032 alle. In Bremen kündigt wesernetz den Wechsel schriftlich an: den Brief etwa 3 Monate vorher, den konkreten Termin 2 Wochen vorher.
06 Wer prüft, ob mein Zählerschrank Smart-Meter-tauglich ist?
Ein Elektrofachbetrieb. Elektro Porsch (Meisterbetrieb in Bremen-Findorff, seit 1985) prüft Ihren Zählerplatz vor Ort und sagt Ihnen ehrlich, ob ein Umbau nötig ist – und was er kostet. Tipp: Senden Sie uns vorab ein Foto Ihres Sicherungskastens, dann bekommen Sie oft schon eine erste Einschätzung.

Quellen/Weiterlesen: wesernetz.de – Stromzählerwechsel · gesetze-im-internet.de – Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) · bundesnetzagentur.de – Informationen zum Smart-Meter-Rollout · verbraucherzentrale.de – Smart Meter: die neuen Stromzähler

10Projekt besprechen?

Smart Meter angekündigt? Lassen Sie den Schrank vorab prüfen.

Senden Sie uns ein Foto Ihres Sicherungskastens – wir sagen Ihnen kurz und ehrlich, ob ein Umbau nötig ist und was er kostet.

0421 / 2228666

Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–13 Uhr

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