01 — Ratgeber
Smart Meter kommt – muss der Schrank neu?
Nein, nicht automatisch. Den Smart Meter selbst tauscht der Messstellenbetreiber – Sie zahlen dafür je nach Fall 25–50 € pro Jahr. Bei rund einem Viertel der Haushalte passt der alte Zählerschrank aber nicht: Diesen Umbau zahlt der Eigentümer selbst, meist 500–2.000 €. Elektro Porsch (Meisterbetrieb in Bremen-Findorff seit 1985) prüft Ihren Schrank vorab – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
02 — Worum es geht
Smart Meter, intelligenter Zähler, digitaler Stromzähler – worum geht es?
Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der Verbrauchswerte automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt. Der Fachbegriff lautet „intelligentes Messsystem". Geregelt ist der Einbau im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – dem Gesetz, das den bundesweiten Zählertausch vorschreibt.
Wichtig für diese Frage: Der Zähler ist das eine, das Gehäuse drumherum das andere. Sicherungskasten, Stromkasten, Zählerkasten, Zählerschrank – gemeint ist immer dasselbe. Der neue Zähler kommt vom Messstellenbetreiber. Ob der vorhandene Schrank die neue Technik aufnehmen kann, ist die eigentliche Frage – und gerade im Altbau oft der Knackpunkt.
03 — Wer ist dran?
Wer bekommt auf jeden Fall ein Smart Meter?
Drei Gruppen sind gesetzliche Pflichtfälle:
- Verbrauch über 6.000 kWh pro Jahr – das erreichen z. B. größere Haushalte oder Häuser mit elektrischer Warmwasserbereitung.
- PV-Anlage über 7 kW Leistung – wer mehr einspeist, braucht das intelligente Messsystem.
- Steuerbare Verbraucher über 4,2 kW – also Wallbox oder Wärmepumpe. Grundlage ist § 14a EnWG, die Regelung im Energiewirtschaftsgesetz für steuerbare Geräte.
Alle anderen Haushalte erhalten nach und nach mindestens einen modernen digitalen Zähler. Auch dafür muss der Zählerplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
04 — Der Zeitplan
Der Zeitplan: So schnell geht der Rollout
Der Gesetzgeber hat dem Rollout feste Etappen vorgegeben:
- 2025: 20 % der Pflichtfälle sind ausgestattet
- 2028: 50 %
- 2030: 95 %
- bis 2032: alle Haushalte haben einen neuen Zähler
In Bremen organisiert das in der Regel wesernetz als Messstellenbetreiber. Sie müssen nichts beantragen – der Wechsel wird Ihnen schriftlich angekündigt.
05 — Was es kostet
Was kostet Sie das Smart Meter pro Jahr?
Für den laufenden Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Obergrenzen. Je nach Fall sind das 25, 30, 40 oder 50 € pro Jahr – mehr darf der Messstellenbetreiber nicht verlangen.
Smart Meter inkl. Ein- und Ausbau
Wer zahlt?Messstellenbetreiber
Kostenim jährlichen Entgelt enthalten, keine Extra-Rechnung
Laufender Messstellenbetrieb
Wer zahlt?Sie, über die Stromabrechnung
Kostenje nach Fall 25 / 30 / 40 / 50 € pro Jahr (gesetzliche Obergrenze)
Umbau des Zählerschranks, falls nötig
Wer zahlt?Eigentümer
KostenRichtwert 500–2.000 €
Am oberen Ende der Jahresentgelte liegen in der Regel Haushalte mit steuerbaren Verbrauchern wie Wallbox oder Wärmepumpe. Den verbindlichen Preis für einen Schrank-Umbau nennen wir nach einem kurzen Vor-Ort-Check.
06 — Wer zahlt den Umbau
Der Haken: Den Schrank-Umbau zahlen Sie selbst
Das Smart Meter braucht einen Zählerplatz, der den aktuellen technischen Anforderungen entspricht – maßgeblich ist die VDE-AR-N 4100, die Norm für moderne Zählerplätze. Bei rund einem Viertel der Haushalte passt der Bestand nicht. Typische Gründe: die alte „schwarze Tafel" mit Keramik-Schraubsicherungen, fehlende Schutzisolierung oder schlicht zu wenig Platz für die neue Messtechnik.
Was ein neuer Sicherungskasten im Detail kostet und was den Preis treibt, lesen Sie im Ratgeber Was kostet ein neuer Sicherungskasten?. Wie wir die Erneuerung umsetzen, steht auf der Seite Zählerschrank & Sicherungskasten erneuern.
07 — Besser vorbereiten
Verweigern geht nicht – aber vorbereiten lohnt sich
Das Messstellenbetriebsgesetz sieht eine Duldungspflicht vor: Als Eigentümer müssen Sie den Zählertausch zulassen. Ein Widerspruch ist nicht vorgesehen – „aussitzen" verschiebt das Thema nur, bis der Termin feststeht und es eng wird.
Genau deshalb lohnt es sich, den Zählerplatz vorab prüfen zu lassen. Dann entscheiden Sie in Ruhe, vergleichen Angebote und legen den Termin selbst fest – statt unter Zeitdruck zu handeln, wenn der Monteur vor einem ungeeigneten Schrank steht.
08 — So läuft es ab
So läuft es in Bremen mit wesernetz ab
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Ankündigung
wesernetz kündigt den Zählerwechsel etwa 3 Monate vorher schriftlich an. Den konkreten Termin erhalten Sie rund 2 Wochen vorher.
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Zählerplatz prüfen
Spätestens jetzt sollte ein Elektrofachbetrieb beurteilen, ob Ihr Schrank die neue Technik aufnehmen kann. Wir prüfen das vor Ort – oder vorab anhand eines Fotos.
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Falls Umbau nötig
Wir planen und erneuern den Zählerschrank TAB-konform – nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), den Vorschriften von wesernetz – und übernehmen die komplette Abwicklung mit dem Netzbetreiber. Meist ist alles an 1 Arbeitstag erledigt, davon 4–8 Stunden ohne Strom.
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Zählertausch
Den neuen Zähler setzt der Messstellenbetreiber. Ihr Schrank ist dann bereit – auch für Wallbox, Wärmepumpe oder PV.
Sie haben bereits Post bekommen? Dann lesen Sie unseren Ratgeber Brief von wesernetz: Stromzähler wird getauscht – was nun? Oder melden Sie sich direkt über die Kontaktseite – telefonisch erreichen Sie uns unter 0421 / 2228666.
09 — Häufige Fragen
Häufige Fragen
01 Muss ich für das Smart Meter einen neuen Zählerschrank kaufen?
02 Kann ich das Smart Meter verweigern?
03 Was kostet mich das Smart Meter pro Jahr?
04 Woher weiß ich, ob ich ein Pflichtfall bin?
05 Wann bin ich in Bremen mit dem Smart Meter dran?
06 Wer prüft, ob mein Zählerschrank Smart-Meter-tauglich ist?
Quellen/Weiterlesen: wesernetz.de – Stromzählerwechsel · gesetze-im-internet.de – Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) · bundesnetzagentur.de – Informationen zum Smart-Meter-Rollout · verbraucherzentrale.de – Smart Meter: die neuen Stromzähler
10 — Projekt besprechen?
Smart Meter angekündigt? Lassen Sie den Schrank vorab prüfen.
Senden Sie uns ein Foto Ihres Sicherungskastens – wir sagen Ihnen kurz und ehrlich, ob ein Umbau nötig ist und was er kostet.
Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–13 Uhr