01 — Ratgeber
Brief von wesernetz: Ihr Stromzähler wird getauscht — was nun?
wesernetz kündigt den Stromzählertausch in der Regel 3 Monate vorher an, der konkrete Termin folgt etwa 2 Wochen vorher – widersprechen können Sie nicht. Der Zählerwechsel selbst ist für Sie kostenlos; ist Ihr Zählerschrank jedoch veraltet, zahlen Sie als Eigentümer die Modernisierung, häufig 500–2.000 €, je nach Umfang auch mehr. Elektro Porsch (Meisterbetrieb in Bremen-Findorff, seit 1985) prüft Ihren Zählerplatz und macht ihn rechtzeitig fit für den neuen Zähler.
Ein Brief vom Netzbetreiber löst oft erst einmal Fragen aus: Muss ich etwas tun? Kostet mich das etwas? Und was ist, wenn mein Sicherungskasten alt ist? Hier finden Sie die Antworten – sachlich und ohne Panik. Vorweg zur Begriffsklärung: Ob Sie Sicherungskasten, Stromkasten, Zählerkasten oder Zählerschrank sagen – gemeint ist immer derselbe Kasten an Ihrer Wand.
02 — Was im Brief steht
Was im Brief von wesernetz steht
In Bremen werden die Stromzähler schrittweise auf moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme umgestellt. Den Wechsel organisiert der Messstellenbetreiber – in den meisten Bremer Haushalten ist das wesernetz. Der Ablauf der Ankündigung ist dabei gesetzlich geregelt:
- 3 Monate vorher: Sie erhalten die erste Ankündigung, dass Ihr Stromzähler getauscht wird.
- Etwa 2 Wochen vorher: Sie erfahren den konkreten Termin für den Wechsel.
- Widerspruch ist nicht möglich: Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – das Gesetz, das den Zählertausch regelt – verpflichtet Eigentümer, den Wechsel zu dulden. Bis spätestens 2032 soll der Austausch überall abgeschlossen sein.
Im Brief weist wesernetz außerdem darauf hin: Entspricht der Zählerplatz nicht den aktuellen technischen Anforderungen, muss ein Elektrofachbetrieb ihn vor dem Wechsel herrichten. Genau an diesem Punkt kommen wir ins Spiel.
Wichtig: Der Brief ist kein Grund zur Sorge. Bei vielen Haushalten passt der Zählerplatz bereits – dann wird nur der Zähler gewechselt und Sie müssen nichts weiter tun.
03 — Foto-Checkliste
Foto-Checkliste: Ist Ihr Zählerplatz fit?
Werfen Sie einen Blick auf Ihren Sicherungskasten – meist im Keller, Flur oder Treppenhaus. Diese vier Merkmale sind die typischen Kriterien, auf die auch wesernetz beim Zählertausch achtet:
Trifft schon einer dieser Punkte zu, sollte ein Elektrofachbetrieb den Zählerplatz prüfen. Eine ausführliche Beschreibung unserer Leistung finden Sie auf der Seite Zählerschrank & Sicherungskasten erneuern.
Sie sind unsicher? Machen Sie ein Foto Ihres Sicherungskastens und senden Sie es an info@elektro-porsch.de – oder nutzen Sie direkt unseren Zählerschrank-Check. Wir antworten kurzfristig mit einer ehrlichen Einschätzung: Handlungsbedarf ja oder nein.
04 — Wer zahlt was?
Wer zahlt was?
Die wichtigste Nachricht zuerst: Der Zählerwechsel selbst kostet Sie nichts. Die Verantwortung – und damit die Kosten – verteilen sich so:
Alten Zähler ausbauen, neuen einbauen
Wer macht es?Messstellenbetreiber (z. B. wesernetz)
Wer zahlt?Der Wechsel ist für Sie kostenlos
Laufender Betrieb des neuen Zählers
Wer macht es?Messstellenbetreiber
Wer zahlt?Gesetzliche Obergrenze: je nach Zählertyp 25, 30, 40 oder 50 € pro Jahr
Zählerplatz/Zählerschrank modernisieren
Wer macht es?Elektrofachbetrieb (z. B. Elektro Porsch)
Wer zahlt?Der Eigentümer – häufig 500–2.000 €, je nach Umfang auch mehr
Die rechtliche Grundlage dafür ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, § 13 und § 22) – sie regelt, dass der Hauseigentümer für den Zustand des Zählerplatzes verantwortlich ist. Mieter zahlen den Umbau nicht.
Steht eine größere Erneuerung an, gelten als Richtwerte: Ein reiner Kastentausch kostet ab ca. 900–1.400 €, der komplette Zählerschrank-Austausch im Altbau-Einfamilienhaus meist 1.700–2.900 €. Den verbindlichen Preis nennen wir nach einem kurzen Vor-Ort-Check. Alle Szenarien mit Zahlen finden Sie im Ratgeber Was kostet ein neuer Sicherungskasten?
05 — Proaktiv statt Termindruck
Warum proaktiv besser ist als Termindruck
Zwischen der ersten Ankündigung (3 Monate vorher) und dem konkreten Termin (2 Wochen vorher) bleibt wenig Luft, wenn sich dann herausstellt, dass der Zählerplatz erneuert werden muss. Wer früher handelt, hat klare Vorteile:
- Sie bestimmen den Zeitpunkt. Statt unter Termindruck zu entscheiden, planen Sie die Modernisierung, wann es Ihnen passt.
- Sie können in Ruhe vergleichen. Angebot einholen, Fragen stellen, nachvollziehen, was gemacht wird – das braucht Zeit, die kurz vor dem Tauschtermin fehlt.
- Sie denken kommende Projekte gleich mit. Wallbox, Solaranlage oder Wärmepumpe brauchen ebenfalls einen modernen Zählerplatz. Wer einmal richtig modernisiert, zahlt nicht doppelt.
- Der Tausch kommt ohnehin. Bis spätestens 2032 wird jeder alte Stromzähler ersetzt – die Frage ist nur, ob Sie vorbereitet sind.
06 — So läuft es ab
So läuft es mit uns ab
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Kontakt & Foto-Check
Sie senden uns den Zählerschrank-Check – gern mit Foto. Wir geben Ihnen kurzfristig eine erste ehrliche Einschätzung.
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Vor-Ort-Termin
Wir nehmen den Bestand auf und klären, was wirklich nötig ist – und was nicht.
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Angebot & Planung
Sie erhalten ein verbindliches, nachvollziehbar erklärtes Angebot.
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Umsetzung an einem Arbeitstag
Der Strom ist dabei meist 4–8 Stunden weg. Die Abschaltung melden wir 1–2 Wochen vorher beim Netzbetreiber an.
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Abwicklung & Dokumentation
Wir übernehmen die komplette Abstimmung mit wesernetz – Anmeldung, Unterlagen, Wiederinbetriebnahme – und übergeben mit Messprotokoll nach DIN VDE. Die Arbeiten erfolgen TAB-konform, also nach den Technischen Anschlussbedingungen, den Vorschriften Ihres Netzbetreibers.
Danach steht dem Zählertausch durch wesernetz nichts mehr im Weg. Fragen vorab? Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an – wir beraten ehrlich, auch wenn am Ende gar kein Umbau nötig ist.
07 — Häufige Fragen
Häufige Fragen
01 Kann ich dem Zählertausch von wesernetz widersprechen?
02 Was kostet mich der Zählertausch?
03 Woran erkenne ich, dass mein Zählerplatz nicht mehr passt?
04 Wie viel Zeit bleibt mir nach dem Brief von wesernetz?
05 Wie lange ist der Strom weg, wenn der Schrank erneuert wird?
06 Wer zahlt die Modernisierung – Mieter oder Vermieter?
Quellen/Weiterlesen: wesernetz.de – Stromzählerwechsel · gesetze-im-internet.de – Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) · gesetze-im-internet.de – Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
08 — Projekt besprechen?
Brief bekommen? Wir machen Ihren Zählerplatz fit.
Senden Sie uns den Zählerschrank-Check – am besten gleich mit einem Foto Ihres Sicherungskastens. Sie bekommen kurzfristig eine ehrliche Einschätzung.
Mo–Do 8–16 Uhr · Fr 8–13 Uhr